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Haben Sie noch Fragen?
Antworten rund um das Arbeiten bei der DIS AG

 

Was bedeutet Festanstellung "im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung"?

Es bedeutet, dass Sie fest bei der DIS AG angestellt sind und somit auch alle rechtlichen Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis haben. Das umfasst u.a. ein festes Einkommen nach Kollektivvertrag, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Sie sind aber nicht bei der DIS AG tätig, sondern arbeiten bei unseren Kundenunternehmen. Das bedeutet, die DIS AG ist Ihr Arbeitgeber, weshalb Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihr Gehalt von uns erhalten. Sie sind allerdings als Arbeitskraft bei einem/einer unserer Kund:innen beschäftigt.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung?
Ist Arbeitskräfteüberlassung auch für mich geeignet, wenn ich eigentlich nach einer Festanstellung bei einem Unternehmen suche?

Bei der Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung schlagen wir Ihnen für Sie passende Unternehmen vor und unterstützen Sie dabei, eine feste Stelle in einem Unternehmen zu bekommen. In diesem Fall agiert die DIS AG nur als Vermittlerin, den Arbeitsvertrag schließen Sie mit dem Unternehmen. Die Direktvermittlung ist für Sie unkompliziert und völlig kostenfrei.

In der Arbeitskräfteüberlassung ist die DIS AG Ihr Arbeitgeber, Sie sind also in unserem Auftrag bei unseren Kundenunternehmen aktiv. Oftmals führen diese Einsätze zu einer festen Übernahme in das jeweilige Kundenunternehmen. Deshalb ist die Arbeitskräfteüberlassung auch dann für Sie geeignet, wenn Sie eigentlich eine Festanstellung bei einem Arbeitgeber suchen.

Welche Dokumente benötigt der Personaldienstleister bei meiner Bewerbung?

Für eine Bewerbung bei uns sind Ihre Kontaktdaten am wichtigsten, damit wir Sie telefonisch oder per E-Mail erreichen und das weitere Vorgehen besprechen können. Diese können Sie in unserem Bewerbungssystem in ein Formular eingeben oder in Form Ihres Lebenslaufs hochladen.

An wen kann ich mich bei Fragen zu einer ausgeschriebenen Stelle wenden?

In der konkreten Online-Stellenbeschreibung finden Sie eine Person, an die Sie sich bei Fragen zur Stelle oder zur Bewerbung direkt wenden können. Alternativ können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

Meine Wunschstelle passt nicht in allen Punkten zu mir, kann ich mich trotzdem bewerben?

Sie können sich auch auf die Stelle bewerben, wenn sie nicht zu 100% passt. Gemeinsam können wir Ihre Ziele und Fähigkeiten besprechen und schauen, ob wir vielleicht eine passendere Stelle zu besetzen haben. Sie können sich natürlich auch jederzeit initiativ bewerben.

 

Antworten zum Thema Arbeitskräfteüberlassung

 

Habe ich bei einer Anstellung in Arbeitskräfteüberlassung einen Anspruch auf Urlaub und Lohnweiterzahlung bei Krankheit?

Sie haben alle gesetzlichen Ansprüche. Dazu zählen auch Urlaub (mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) sowie Lohnweiterzahlung im Krankheitsfall.

Wer ist bei einer Arbeitskräfteüberlassung mein Arbeitgeber?

Angestellt sind Sie fest bei der DIS AG. Das bedeutet, Sie schließen Ihren Arbeitsvertrag mit uns und erhalten auch von uns Ihr Gehalt.

Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich eine Zeit lang keinen Einsatz in einem Unternehmen habe?

Ihr Gehalt wird ganz normal und in voller Höhe weitergezahlt, auch wenn Sie eine Zeit lang keinen passenden Einsatz haben.

Kann ich einfach so gekündigt werden, wenn es keinen passenden Einsatz für mich gibt?

Nein, in einer Arbeitskräfteüberlassung gelten die gesetzliche Kündigungsfrist sowie der gesetzliche Kündigungsschutz.

 

Antworten zum Thema Personalvermittlung

 

Bei wem bin ich angestellt, wenn ich einen Job durch Personalvermittlung annehme?

Angestellt sind Sie beim Unternehmen, an das wir Sie vermitteln. Das bedeutet, Sie schließen den Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen und arbeiten im Anschluss an die Personalvermittlung auch ausschließlich bei diesem Unternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung durch einen Personaldienstleister und einem herkömmlichen Bewerbungsprozess?

Den Unterschied macht der Personaldienstleister, also wir als DIS AG. Wir agieren als Vermittler zwischen Bewerber:in und Kundenunternehmen und beraten beide hinsichtlich ihrer Anforderungen und Wünsche.

Welche Vorteile habe ich bei der Personalvermittlung durch die DIS AG?

Durch die Personalvermittlung haben Sie Zugang zu Stellenangeboten, die exklusiv nur bei uns ausgeschrieben werden, denn manche Schlüsselpositionen werden nicht offen nach außen kommuniziert. Außerdem stehen wir Ihnen nicht nur als Vermittler, sondern auch als Berater zur Seite. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit uns Ihre Fähigkeiten herauszuarbeiten und hinsichtlich Weiterbildung und Karriere beraten zu werden.

Wer zahlt die Provision bei der Personalvermittlung?

Die Provision an uns zahlt das Kundenunternehmen, das uns beauftragt hat. Für Sie als Bewerber:in entstehen keine Kosten.

 

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